Steuerliche Belastungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien
Dez 5th, 2011 | Von DohnalErhöhung oder Abschaffung der Einheitswerte! Bisher galt bei Immobilien-Übertragung der dreifache Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (3,5 % der Bemessungsgrundlage) sowie die Grundbucheintragungsgebühr (1,1 % der Bemessungsgrundlage), wenn keine Gegenleistung zur Bemessung herangezogen werden kann oder die Gegenleistung unter dem dreifachen Einheitswert liegt. Einige Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes lassen jedoch darauf schließen, dass sich
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