Gewerblicher Architekt Baumeister Gugler
Mrz 5th, 2011 | Von Günther Nussbaum-SekoraFür das Erstellen von Einreichplänen gibt es recht genaue Vorgaben, befugt ist dazu bei Holzbauten der “uneingeschränkter Zimmermeister”, allgemein der Baumeister und der “befugte Architekt und Ziviltechniker“. Bei gegenständlichem Fall hat die Baufrau zu ihrem Altbau “dazugebaut”. Dabei Baumeister Günther Gugler als “gewerblichen Architekt” mit der Einreichplanung beauftragt.







