Fast täglich bewerte ich undichte Kellerbauwerke. Schimmelbefall im Keller stellt nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit dar, er bedroht am Fundament des Hauses auch das subjektive Sicherheitsgefühl. Das Haus wird so schnell zum Albtraum. Hersteller oder Hausverkäufer sollten um so mehr sofort um Klärung bemüht sein.
Otto Wedra GmbH. + SWA-Wohnkeller GesmbH. + Holzbau Hirner
Die Hausherrin hat in der blauen Lagune bei Herrn Wedra ein Haus bestellt, wobei Herr Ing. Terkl von SWA Wohnkeller GesmbH. als Partnerfirma den Keller aufstellt und Herr Hirner von Holzbau Hirner laut Angaben das Holz-Riegelhaus fertigt, inkl. Subfirmen für beispielsweise das Wärmedämmverbundsystem. Wobei Herr Wedra interessanterweise einen Gewerbeschein für den Handel mit Baustoffen und als Handelsagent besitzt. Auf seiner Homepage schreibt er als “persönlichen Brief” unter “Leitbild” bzw. “Unternehmensleitbild” dass er in den letzten 15 Jahren 500 Häuser verkauft hat, allesamt Niedrig-Energiehäuser. (Energiekennzahl maximal 50kWh/m2a). Es mag der Eindruck entstehen dass Refugium-Häuser bereits 500-fach verkauft wurden, tatsächlich aber hat er cirka 2008 angefangen, und bis dato eine sehr überschaubare Anzahl Häuser verkauft. Die Firma SWA beschreibt ihre Wandsysteme als “absolut wasserdicht”, es wird sogar geschrieben dass “bauseitige Feuchte-Isolierungen nicht erforderlich sind”!
Konsumenten lassen sich leicht täuschen
In zahlreichen Rechtsanwaltsschreiben findet sich schließlich auch ein “Memorandum” eines Baumeister Andreas Brabenec. Da wurde OHNE VERSTÄNDIGUNG der Hausinhabung einfach eine Begehung zum “abgesoffenen Keller” vorgenommen. Brabenec schreibt eine Anwesenheitsliste: 1)Herr Dr. Mosing (Rechtsanwalt), 2)Herr Ing. Terkl AUSGESCHRIEBEN ALS Geschäftsführer der SWA, und schlussendlich Herr Brabenec der lt. WKO als Baumeister und Bauträger eingetragen ist. Das irreführende daran ist dass seitens Anwalt Doktor Mosing Herr Brabenec nicht als das dargestellt wird was er ist! Nämlich ebenfalls Geschäftsführer der SWA! So bekommt ein außenstehender das Gefühl als hätte sich ein externer Sachverständiger der Sache angenommen, und nicht ein allenfalls befangener Mitarbeiter der SWA! Die Geschäftsgebahrung von SWA und Otto Wedra sollte sich allenfalls selbst einmal ein Jurist ansehen. Ich bin kein Jurist, die Bauherren bestätigen mir aber dass sie sich hierdurch irreführen ließen.
Keller von SWA nur dicht bei “Erdfeuchte” ?
Anwalt Mosing weist weiters darauf hin dass angeblich nur von “nicht drückendem Wasser bei funktionierender Drainage” die Rede war. Also plötzlich keine Rede mehr von “absolut wasserdicht”? Tatsächlich finde ich nur die -siehe Bilder- Leistungsbeschreibung in der zu “Vorbereitungen auf der Baustelle vor Montagebeginn durch Auftraggeber” unter Pkt. 3 steht: “…Verlegen einer Drainage 25cm neben der Kelleraußenwänd, ca.15cm tief, die sichere Ableitung der Drainagewässer muss gewährleistet sein” Das ist technisch gesehen Unsinn, das Kellerbauwerk steht laut Angaben zumindest zeitweilig im Grundwasser, wo soll den eine Oberflächendrainage dann hin-entwässern? Ein Sickerschacht macht bei Grundwasser keinen Sinn. Und selbst wenn in den Kanal entwässert werden würde, es hätte praktisch keine Auswirkungen auf den Anstau auf der Kellerbodenplatte und der Aufstandsfuge!
Bauherren werden mit Anwaltsschreiben eingeschüchtert
Die Verbindung von vermeintlich externen SV-Schreiben und Anwaltsschreiben schüchtert die Bauherren ein. Vermutet Baumeister Brabenec doch weiters der Keller ist abgesoffen weil die Eingangstüre nicht dicht sei, und weil die Dachentwässerung nicht ordentlich angeschlossen wurde. Hiergegen sprechen folgende Feststellungen:
- Leckortung durch Spezialfirma ergab Leckagen im Bereich der Aufstandsfugen
- Bauherr pumpt auch bei völlig trockener Witterung stundenlang ab, ohne Erfolg, solange das Grundwasser am Haus ansteht läuft es immer wieder in den Keller nach
Kellerbaufirma muss Grundwasserstand erheben
Und selbst wenn das Wasser “nur” über die Kellerfenster eingelaufen ist, so liegt dies aus meiner Sicht auch in der Verantwortung der Kellerbaufirma. (SWA) Muss doch logischerweise VOR Baubeginn, bzw. in der Planungsphase eines Kellerbauwerks der Lastfall, also der Bemessungswasserstand erhoben werden. Wobei es hier nicht um den Wasserstand geht welcher zum Zeitpunkt der Baugrube vorliegt! Hier ist aus Messstellen, bei der MA45, oder bei einem Geologen der HGW-100 (höchster Grundwasserstand der letzten 100 Jahre) oder der HGW-50 zu ermitteln. Einfach einen Keller bauen und dann die Verantwortung über eine Kellerflutung an den Bauherren als Baulaien ist nicht im Sinne technischer Normen und Richtlinien. Ich schreibe also Herrn Ing. Terkl an:
Sehr geehrter Herr Ing. Terkl, sehr geehrter Herr Wedra, wie ihnen bereits seitens Fr. Dr. Schwa……… bekannt gemacht wurde dürfte der von ihnen errichtete Keller undicht sein. Es liegt massiver Schimmelbefall vor. Bitte diesbezüglich um Info ob ihrerseits bereits eine Versicherungsmeldung erstattet wurde, und wo sie die Ursache vermuten. Es liegt derzeit „Gefahr in Verzug“ aufgrund massivem Schimmelbefall vor. Der Keller wurde luftdicht vom restlichen Bauwerk getrennt. Ich bin am 3.9. zur Besichtigung vor Ort und bitte ich um Auskunft ob sie um 14Uhr anwesend sein könnten. Frau Dr. Schwa…… hat mich mit der Schadensfeststellung beauftragt, ich bitte um ihre Mitarbeit, vielen Dank.
Die Antwort von Ing. Terkl kommt prompt:
Ihr Schreiben habe ich erhalten. Es wurde in dieser Angelegenheit bereits umfangreiche Korrespondenzen zwischen den Anwälten geführt und ich darf auf diese verweisen. Ebenso überreiche ich Ihnen diverse Bilder als Beilage. Sie werden verstehen, dass auf Grund der Sachlage unsere Versicherung nicht gewillt sein wird Kosten zu übernehmen. Ich hoffe zur Aufklärung beigetragen zu haben und empfehle mich
Hier wurde seitens SWA vermutlich die Pflicht zur umgehenden Versicherungsmeldung verletzt. Warum wohl? Lieber würde ich auf sachlicher Ebene mit einem Versicherungssachverständiger diskutieren als seitenweise Papier zu produzieren. Ich lasse nicht locker und schreibe erneut:
Sehr geehrter Herr Ing. Terkl, vielen Dank für ihre Antwort. Sofern sie für den Kellerbau verantwortlich zeichnen gehört es zu ihren Obliegenheiten den Bemessungswasserstand zu ermitteln, bzw. nicht ohne Kenntnis ein Bauwerk zu errichten. Sprich den HGW 100 oder HGW50 als Basis für den Kellerbau zu recherchieren, oder die entsprechenden Daten anzufragen. HGW50/100 =Höchster zu erwartender Grundwasserstand aus den Daten der letzten 50 bzw. 100 Jahre. Ohne Situation und Ursache ohne Begutachtung zu kennen entnehme ich ihren Angaben dass hier der Grundwasserstand zeitweilig über den Kellerfenstern liegt, weswegen hier entweder keine Kellerfenster hätten eingebaut werden dürfen. Bzw. weswegen eine wasserdichte Kellerfensterausführung zwingend vorgeschrieben gewesen wäre. Sonstigen Fragen zur Qualität der Ausführung gehe ich am Freitag bei der Begehung nach. Hier wird sich auch die Frage stellen warum ein nicht entsprechend für den Bemessungswasserstand vorgesehenes Kellerbauwerk errichtet wurde. Bitte übermitteln sie mir die Schadensmeldung an ihre Versicherung, ich nehme an sie sind ihrer Verpflichtung zur Schadensmeldung nachgekommen. Herzliche Grüße Günther Nussbaum-Sekora
Wieder antwortet Herr Ing. Terkl prompt, und es wird konstruktiver:
Wir waren nicht Planer für das Bauvorhaben sondern sind ein Fertigteilhersteller und haben im Auftrag und nach Angaben der Bauherren gehandelt und speziell die Art der Ausführung angeboten und ausgeführt. In den Vertragsgrundlagen ist eindeutig und an vorderster Stelle festgehalten, dass unser Kellersystem für den Lastfall (Bodenfeuchtigkeit) nicht drückendes Wasser bei funktionierender Dränage auszuführen ist. Ebenso war vereinbart, dass der Auftraggeber für die sichere Ableitung der Dänagewässer zu sorgen hat. Es lag nicht in unserem Aufgabenbereich einen Bemessungswasserstand zu ermitteln. Nach vertraglicher Vereinbarung oblag das Baugrundrisiko dem Auftraggeber. Wir haben den Kellerrohbau gemäß dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (ohne Einbau von Lichtschächten, Rohrdurchführungen, Innenausbau, Kanalanschluß und weitere Fertigstellungen) nach Wunsch der Bauherren angeboten und ausgeführt. Die Fertigstellungsarbeiten erfolgten nicht durch unser Unternehmen. Das der Wasserstand über den Kellerfenstern liegt, ist nicht der Fall, habe ich auch nicht behauptet und geht auch nicht aus den Ihnen übermittelten Unterlagen hervor. Sicher jedoch ist, dass Oberflächenwasser – durch fehlende Oberflächenwasserbeseitigung – über die Lichtschächte, die nicht entwässert wurden über die Kellerfenster in die Kellerräume eingedrungen ist (der Keller musste durch die Feuerwehr ausgepumpt werden), was letzten Endes zur Schimmelbildung geführt hat. Ich bin zurzeit auswärts …. werde vorsorglich in der nächsten Woche den Sachverhalt unserer Versicherung darstellen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme empfehle ich mich:
laut Angaben wurde der Planer von “Otto Wedra GmbH” gestellt, womit dann doch der Fertigteilhaushersteller mit-verantwortlich wäre. Herr Ing. Wedra streitet dies in einem Telefonat aber vehement ab. SWA sei dafür verantwortlich. Aber wie auch immer, SWA hätte wohl seiner Warn- und Hinweispflicht nachkommen müssen. Der Hausherr hat mittlerweile den Keller in einem Bereich freigegraben, ich werde weiter begutachten und dann meine Vorbereitung an einen Juristen empfehlen. Aber Baufrau und Bauherr gehen mit dem Fall auch an die Öffentlichkeit, ATV berichtet in seiner Serie “Pfusch am Bau” über den “Kellerfall”. Vielleicht läßt sich auch eine einvernehmliche Lösung finden.
Refugium möchte seine Baumängel umgehend bearbeiten
Aber es gibt auch Mängel am “Refugium-Haus”, es gab bereits Undichtheiten vom Dach, und es liegen einige wesentliche “bautechnische Fehler” vor. Die Fassade ist undicht (Holzhaus!), die Dachsteine sind nicht befestigt, das Unterdach ist teilweise nicht dicht und einige Spenglerarbeiten sind fehlerhaft. Herr Wedra sagt eine umgehende Behebung nach Übermittlung der Mängelliste zu. Diese übermittle ich mit diesem Schreiben.
PS: Mittlerweile hat mich ein weiterer Bauherr angeschrieben, er hat ein Gruberhaus, und ebenfalls einen Keller von SWA. Schwer zu erraten dass auch hier Wassereintritte in den Keller zu verzeichnen sind. Allerdings kann ich hierzu noch nichts schreiben. Da ich den Schadensfall noch nicht kenne. Es gilt daher die “Unschuldsvermutung”, bzw. die “Dichtheitsvermutung”…



Otto Wedra GmbH. + SWA-Wohnkeller GesmbH. + Holzbau Hirner
Sehr geehrter Herr Sachverständiger!
Grade im dem Zeit habe einige Kostenvorschläge für Keller und weitere bau Hauses, nun leider sind gleiche Beschreibungen wie im diesem Bericht. Ich bewundere Ihre Arbeit und Leistung welche bei ATV jeden Montag wird berichtet.
Ehrlich gesagt habe sehr Große Angst weitere Verhandlungen über Bau durchzuführen, weil zb. bei einen Keller 3 Bau Firmen alle schreiben: Verantwortung über eine Keller an den Bauherren ist. Mein Angst steigt mehr und mehr.
Vielen Dank das gibst solche Menschen wie Sie, weil jeder Bauherr kann nicht wissen alles über Bau.
Herzlichen Dank,
Ilic Slavica
Hallo
Wir haben ebenfalls einen SWA Keller. Wir haben ein NOVY Haus vor 3 Jahren über damals noch Hrn.Wedera gekauft der uns gleich diesen “dichtbeton” Keller mit angeboten hat !
Leider hatten wir bei SWA ähnliche Probleme. Ich ärgere mich jetzt noch immer !!!! das ich dieser Firma mein vertrauen schenkte!
) Keine kompetene Abwicklung
) Durchbrüche in der Kellerwand die normalerweise nicht sein sollten und die nachträglich mit Wiederwillen zu gemacht wurden.
) Derzeit leichte Wassereintritte
Auch uns wurde gesagt der Keller sei absolut dicht.
Wir wissen jedoch nicht was noch auf uns zu kommen wird! Werden die Kellerwände das Wasser abweisen Es wäre toll wenn sich das ein Sachverständiger mal ansehen könnte aber was kostet so etwas ?
Hr Terkl und Co müssen zur Kassa gebeten werden
Eine Sammelklage wäre natürlich toll würde mich sofort beteiligen!
schöne Grüße
Thomas Kraft