Bauherrenhilfe Miederlassung Wien
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Statuten

Ein Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammen bringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist. (Wikipedia Vereinsinfos)

Statuten (Anklicken)

Der Verein “Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau” versteht sich als internationaler Verein, er agiert, seinen Statuten entsprechend, vorerst im deutschsprachigen Raum, (D-A-CH) um in Folge mit inhaltlicher Übersetzungen seine Veröffentlichungen in englischer, französicher und russischer Sprache fortzusetzen.

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